Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit in Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt, sollen zur Insolvenzmasse gehören.

Übertragung des Geschäftsbetriebes des in Insolvenz geratenen Kunststoffherstellers mit Wirkung zum 1. März 2021.

Der Bundesgerichtshof klärt in seinem Beschluss vom 14. Januar 2021 wichtige Fragen zur Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern. Den Beschluss finden Sie hier.

Im November 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 26 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im November 2019. Nach vorläufigen Angaben gab es im Januar 2021 5 % weniger Regelinsolvenzverfahren als im Vormonat und 34 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Verbraucherinsolvenzen gingen im November 2020 um 53,8 % im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Beschlussempfehlung, welche angenommen wurde, finden Sie hier.

Was uns da unter den Weihnachtsbaum gelegt wurde, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen.

Die Verlängerung soll grds. den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Die Formulierungshilfe finden Sie hier, den Bericht über die öffentliche Sachverständigenanhörung hier.

Bei den im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht handelt es sich um die umfangreichsten seit Einführung der Insolvenzordnung. Hier finden Sie eine Übersicht.

Trendumkehr bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren: Im Dezember 18% über dem Vormonat (vorl. Angaben).

Die Fachwelt blickt zur Zeit auf die gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht.

Von Januar bis September 2020 gab es 13,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als in den ersten neun Monaten 2019. Laut vorläufigen Angaben gab es 35 % weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren im November 2020.

Für Corona-beeinträchtigte Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse wird gesetzlich vermutet, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage vorliegt.

Vertragsbeendigung gestrichen

Die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung soll nach dem Willen der Großen Koalition bis Ende Januar 2021 verlängert werden.