SanInsFoG beschlossen
Die Fachwelt blickt zur Zeit auf die gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Bei Gerichten, Beratern und Verwaltern stehen inhaltliche und organisatorische Anpassungen bevor bzw. sind bereits angelaufen.
Der Zeitplan zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG) sah wie folgt aus:
- 18.11.2020: Bundestag, 1. Lesung (weitere Informationen)
- 25.11.2020: Öffentliche Sachverständigenanhörung (weitere Informationen)
- 27.11.2020: Bundesrat, 1. Durchgang (weitere Informationen, TOP32; Stellungnahme des Bundesrates)
- 02.12.2020: Gegenäußerung (Unterrichtung über Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung)
- 15.12.2020: Abschluss im Ausschuss (weitere Informationen; Beschlussempfehlung)
- 17.12.2020: Bundestag, 2./3. Lesung (beschlossen)
- 18.12.2020: Bundesrat, 2. Durchgang (TOP 42, gebilligt)
- 01.01.2021: Inkrafttreten