Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Am 05.11.2020 fand die zweite Besprechung der Koalitionsberichterstatter statt. Man sei vorangekommen, habe aber noch keine Einigung erzielt.

Im Rahmen der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wird es am 19.11.2020 ein weiteres Koalitionsberichterstattergespräch geben. Es wird davon ausgegangen, dass eine Einigung erzielt wird.

Im Plenum beraten und beschlossen werden könnte das Gesetz frühestens Ende November. Alle Fraktionen sind sich einig, dass das Gesetz rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten soll.

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