StaRUG entschärft

Die Fachwelt blickt zur Zeit mit Spannung auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (kurz: Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, abgekürzt: SanInsFoG).

Dessen Herzstück, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (abgekürzt: StaRUG), soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Nun ist in der Beschlussempfehlung eine gravierende Änderung vorgenommen worden.

Bislang war vorgesehen, dass Unternehmen die Beendigung laufender Verträge beantragen können. Solche Eingriffe sieht derzeit nur das Insolvenzrecht vor. Diese Möglichkeit wurde in der Beschlussempfehlung nun ersatzlos gestrichen.

Ebenso wurde die Geschäftsführerhaftung (Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Haftung) geändert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zurück