Aktionsplan 2020 zur Kapitalmarktunion - Ziele für 2022 bei Unternehmensinsolvenzen

Die Kommission will bis zum dritten Quartal 2022 eine Initiative vorschlagen, mit der gezielte
Aspekte des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und der entsprechenden Verfahren
harmonisiert werden sollen. Vorbehaltlich einer Folgenabschätzung will die Kommission eine Richtlinie
vorschlagen. Der genaue Anwendungsbereich dieses Richtlinienvorschlags soll Gegenstand weiterer
Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sein. Dieser Richtlinienvorschlag
könnte durch eine Empfehlung der Kommission ergänzt werden.

 

Zum Hintergrund:

In integrierten Kapitalmärkten sollten Kapitalgeber bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe an
Unternehmen ein ähnliches Maß an Vertrauen haben wie auf ihrem inländischen Markt. Ein zentraler
Aspekt in diesem Zusammenhang ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf die Folgen, falls ein
Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Gegenwärtig bestehen jedoch deutliche Unterschiede
im Insolvenzrecht der einzelnen Mitgliedstaaten. Eine größere Angleichung des Insolvenzrechts in der
gesamten EU wird der Integration der nationalen Kapitalmärkte förderlich sein. Hierbei handelt es
sich um ein langfristiges Vorhaben, da das Insolvenzrecht komplex ist und nationale politische
Entscheidungen in der Frage widerspiegelt, wie schutzbedürftige Interessenträger im Falle einer
Unternehmensinsolvenz am besten geschützt werden können.

 

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Kapitalmarktunion - Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan vom 25.11.2021 finden Sie hier.

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