Ein Insolvenzverfahren kann in Eigenverwaltung (einfache Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren) durchgeführt werden - der Unternehmer bleibt dabei weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Überwachung bestellt das Gericht einen Sachwalter.

Bei der Eigenverwaltung treffen drei Personen/gruppen (Unternehmer, Berater zur Eigenverwaltung, Sachwalter) aufeinander, die gemeinsam die Geschicke des Unternehmens steuern. Gerade zu Beginn des Verfahrens gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen und Maßnahmen abzustimmen und zu koordinieren. Zudem muss eine gemeinsame Linie gefunden werden. Dies erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompetenz, Kompromissbereitschaft, Respekt, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Auch im Rahmen von Sachwaltungen sind wir auf die Optimierung des wirtschaftlichen Ergebnisses bedacht.

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