Insolvenzverfahren sollen dazu dienen, Gläubiger gemeinschaftlich, gleichmäßig und bestmöglich zu befriedigen.

Wir sind auf die Optimierung des wirtschaftlichen Ergebnisses für alle Beteiligten bedacht. In nahezu jedem Unternehmen in der Krise stecken Potenziale. Diese sind in der Regel unter einer Vielzahl von wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen verborgen. Wir legen diese Potenziale frei, identifizieren fortführungswürdige Bereiche und erarbeiten ökonomische Lösungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.

Durch langjährige Erfahrung im Bereich der Sanierungs- und Verwertungstreuhand, der Unternehmenssanierung und die enge Zusammenarbeit von spezialisierten Rechtsanwälten und Betriebswirten schaffen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Sanierung und Fortführung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Dies führt regelmäßig zu höheren Befriedigungsquoten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.

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Wir stehen Ihnen mit unseren Betriebswirten, Bilanzbuchhaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälten und Fachanwälten für

  • Insolvenzrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht und
  • Steuerrecht

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